
Pflicht für alle forschenden
und entwickelnden Unternehmen!
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen in Deutschland dabei unterstützt, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Sie wurde 2020 eingeführt und ist unabhängig von der Branche, Größe oder Gewinnsituation eines Unternehmens. Wir bieten Ihnen eine vollständige Unterstützung von der Informationsprüfung bis zur Bearbeitung von Nachforderungen. Wir gewährleisten eine sorgfältige und effiziente Antragsstellung und arbeiten dabei eng mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf Ihre Innovationen konzentrieren können.
Die Konditionen für die Forschungszulage haben sich durch das Wachstumschancengesetz, das am 28. März 2024 beschlossen wurde, erheblich verbessert.
Die wichtigsten Verbesserungen sind:
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Mehr Geld für Forschung |
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Besondere Vorteile für kleinere Firmen |
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Neue Förderung für Geräte und Maschinen |
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Bessere Bedingungen für Selbstständige |
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Mehr Geld für Auftragsforschung |
Unser Service für Sie
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Informationsprüfung |
Das DIZ prüft alle Informationen über FuE-Aufwendungen hinsichtlich ihrer Plausibilität und Passfähigkeit im Vorfeld der Eingabe auf das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
2 |
Unterstützung bei der Antragsstellung auf Erteilung einer Bescheinigung bei der BSFZ |
Das DIZ bereitet, als befugter Antragsbearbeiter, alle für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen vor und pflegt diese im Webportal der BSFZ ein. Nach einer DIZ-internen Qualitätskontrolle können unsere Kunden den Antrag, inklusive aller Anhänge, bei der BSFZ mit einem Klick einreichen.
3 |
Unterstützung bei der Antragstellung und Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt |
Wir unterstützen bei der Befüllung des elektronischen Antragsformulars auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“. Die Beratung zur Forschungszulage umfasst ausdrücklich keine Hilfeleistung in Steuersachen. Diese ist gemäß §3 StBerG befugten Berufsgruppen vorbehalten. Das DIZ kooperiert bei Bedarf mit einer auf die Forschungszulage spezialisierten Steuerberatung.
4 |
Nachforderungen |
Alle Nachforderungen von der BSFZ und dem zuständigen Finanzamt werden, bei voller Inkenntnissetzung des Kunden, durch das DIZ geprüft und, sofern es sich nicht um eine Hilfeleistung in Steuersachen handelt, bearbeitet.
Ihre Ansprechpartner
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