Pflicht für alle forschenden
und entwickelnden Unternehmen!
Forschungszulage
Seit dem 28.03.2024 (Wachstumschancengesetz der Bundesregierung) gelten Verbesserungen für die Forschungszulage.
Lassen Sie sich einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Aufwendungen vom Finanzamt erstatten. Wir helfen gerne dabei.
Zunächst ein paar Facts:
Wir bieten Ihnen eine vollständige Unterstützung von der Informationsprüfung bis zur Bearbeitung von Nachforderungen. Wir gewährleisten eine sorgfältige und effiziente Antragsstellung und arbeiten dabei eng mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf Ihre Innovationen konzentrieren können.
Unser Service
- Informationsprüfung
Das DIZ prüft alle Informationen über FuE-Aufwendungen hinsichtlich ihrer Plausibilität und Passfähigkeit im Vorfeld der Eingabe auf das Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). - Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung auf Erteilung einer Bescheinigung bei der BSFZ
Das DIZ bereitet, als befugter Antragsbearbeiter, alle für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen vor und pflegt diese im Webportal der BSFZ ein. Nach einer DIZ-internen Qualitätskontrolle können unsere Kunden den Antrag, inklusive aller Anhänge, bei der BSFZ mit einem Klick einreichen. - Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt
Wir unterstützen bei der Befüllung des elektronischen Antragsformulars auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“. Die Beratung zur Forschungszulage umfasst ausdrücklich keine Hilfeleistung in Steuersachen. Diese ist gemäß §3 StBerG befugten Berufsgruppen vorbehalten. Das DIZ kooperiert bei Bedarf mit einer auf die Forschungszulage spezialisierten Steuerberatung. - Nachforderungen
Alle Nachforderungen von der BSFZ und dem zuständigen Finanzamt werden, bei voller Inkenntnissetzung des Kunden, durch das DIZ geprüft und, sofern es sich nicht um eine Hilfeleistung in Steuersachen handelt, bearbeitet.
Ihre Ansprechpartner
Möchten Sie mehr aus Ihren F&E Aktivitäten herausholen? Kontaktieren Sie uns!